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Professionelle SEO-Texte zur Suchmaschinenoptimierung wurden vom Oberlandgericht Rostock als Sprachwerk eingestuft …
Suchmaschinenoptimierung – Sprachwerk als Kunst …
Nun ist es endgültig raus & meine innersten Vermutungen wurden offizialisiert – professionelles SEO Geschreibsel zum Zwecke der Suchmaschinenoptimierung ist schützenswertes Gut im Sinne eines Sprachwerks …
Sagt zumindest das Oberlandgericht Rostock in einem aktuellen Urteil …
Habe mir mal spontan die Domain www.sprachwerk.eu registriert – mal schauen was mir zur seo-logischen Wortkunst dort noch so einfällt … weitere Infos zum Begriff Sprachwerk lt. Gesetz.
Das OLG Rostock (Beschl. v. 27.06.2007 – Az.: 2 W 12/07) hat entschieden, dass suchmaschinen-optimierte Seiten unter gewissen Umständen urheberrechtlich schutzfähig sind.
Die Details zum Urteil des Oberlandgericht Rostock gibt´s bei Ra Dr. Bahr – aufgesammelt habe ich den Hinweis auf den “künstlerisch-schöpferischen” Aspekt von Suchmaschinenoptimierung Content bei Gerald unter “SEO ist eine Kunst für sich“.
Beim Recherchieren zum Thema bin ich noch über eine Promotion Leseprobe vom Rechtsanwalt Dr. Michael Rath mit Namen “Das Recht der Internet Suchmaschinen” als PDF gestolpert – sieht beim ersten Überfliegen auch ganz lesenswert aus …
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Am 13.07.07, 14:45 in Danke für ... by Frank veröffentlicht.
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· Gelesen: 4433 · heute: 6
12 Kommentare zu "Suchmaschinenoptimierung – Sprachwerk als Kunst …"
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13.07.07 um 15:42:011. David Reisner
Guten Mittag :)
Interessant, das hier auch nochmal zu lesen, bin heute ja bereits drauf gestoßen worden :)
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3. Xel
Na dann wollen wir mal gespannt sein, was du so an Sprachwerk von dir gibst – auf sprachwerk.eu ;-)
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Morgen ;)
Ein Kollege hatte mir nen Beitrag woanders darüber “gestoßen” per ICQ.Sprachwerk als Keyword wird sicher die nächsten Tage wieder nett als Power verschiedener Blogs zu betrachten sein, so meine Vermutung ;)
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5. vitali
Ich bin ja kein SEO.
Was ich mich frage:
Muss man die Texte selbst verfasst haben oder geht es auch wenn ich die nach meinem Muster in Auftrag gebe.
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6. Xel
vitali – das urheberrecht ist in DE nicht übertragbar – derjenige der etwas “schöpft” ist urheber, nicht sein auftraggeber – du hast dann nur das nutzungs und verwertungsrecht im rahmen dessen, was ausgemacht wurde. Das Urheberrecht hast du af keinen Fall (in den USA geht sowas aber meines Wissens nach)
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7. vitali
Ok danke.
ich dachte ich gebe die texte in auftrag (textbroker) und ändere die nocht um(nicht um das urheberrecht zu verändern sondern um bessere Positionen zu erreichen.
dann liegt ja alles im meinen Händen!
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8. Xel
Naja – das ist mindestens fragwürdig – geringfügige änderungen an einem Text machen ihn nicht zu einer neuen schöpfung.
Aber das Verwertungsrecht hast du dann – und zwar nur du – das ist fast das gleiche wie urheber zu sein.
Wenn ein Programmierer z.B. ein überaus komplexes, urheberrechtlich schützenswertes Programm in seiner Eigenschaft als Arbeitnehmer schreibt, ist er der Urheber, hat aber ansonsten alle Rechte an seinen Arbeitgeber abgetreten (sofern nicht anders vereinbart). Der Arbeitgeber kann für immer mit dem Teil machen was er will, aber er hat eben nicht das Urheberrecht…
Geschützt ist das Prog. natürlich trotzdem.
Das gleiche würde auf deine Texte ab einer gewissen Arbeitsintensivität zutreffen – ob ein Gericht die bei den Preisen von Textbroker allerdings sieht … jedenfalls nicht bei den günstigen Kategorien würd ich mal behaupten.
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9. *̡͌l̡*̡̡ ̴̡ı̴̴̡ ̡̡͡|̲̲̲͡͡͡ ̲▫̲͡ ̲̲̲͡͡π̲̲͡͡ ̲̲͡▫̲̲͡͡ ̲|̡̡̡ ̡ ̴̡ı̴
Warum .eu? War die so günstig? :-)
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10. Jens
warum nur “suchmaschinen optimierte seiten”!? jeder andere blogschreiber der nichts mit seo am hut hat steckt ebenfalls viel arbeit in sein “kunstwerk”!
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12. Jens
woohoo, mein getippsel ist ein “kunstwerk” ;) davinci kann einpacken denn malen war gestern, heute wird “kunst” mit der tastatur erzeugt :p




