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Neue Abmahnfalle: Automatische Content Highlighter können Probleme mit den Inhabern von Marken- und Namensrechten verursachen. Und das ist garnicht einmal unwahrscheinlich – und mir bereits passiert. Was muss man bei der Verwendung solcher Systeme beachten und wie entgeht man solchen Problemen?
Gefahr durch Content Highlighter
Da mein eigenes Blog keine all zu hohe Reichweite hat, ich diesen Post aber für durchaus wichtig halte, möchte ich den jetzt auch nochmal hier loswerden:
Wer auf seinem Blog / in seinem Forum / auf seiner Webseite automatisch einzelne Wörter zu links macht – z.B. durch ein Javascript, wie es bei Contaxe und IntelliTXT der Fall ist, oder aber über eine von diversen anderen Möglichkeiten, der sollte dabei vorsichtlig sein.
Zum einen währe meine erste Empfehlung eventuell vorhandene Bereiche für User Generated Content vollständig aus dem Content Highlighting auszuschließen (Contaxe bietet hierfür z.B. die Klasse chlforbidden an), zum anderen sollte man jedesmal, wenn man eine Marke oder einen Firmennamen verwendet diese auch von der Verarbeitung durch den Highlighter ausschließen.
Ich würde – so im Nachhinein gesprochen – auch nochmal alle bestehenden Seiten durchgehen und nach eventuellen Marken- oder Firmennamen ausschau halten und diese für die Verarbeitung durch das Script sperren.
Warum? Weil ein Highlighting (und damit ein bezahlter Werbelink) von einer Marke auf die Konkurenz dieser Marke gewisse Probleme mit dem Markenrecht, dem Wettbewerbsrecht und ggf. noch weiteren Rechtsgebieten mit sich zieht. Bei mir ist das ganze noch sehr gut ausgegangen, aber das ist nicht immer so.
Gut, manch einer meint, dass man kein richtiger Blogger ist, wenn man noch nicht abgemahnt wurde – ich kann darauf aber gut und gerne verzichten und das geht sicherlich vielen anderen auch so.
Ciao
Alex
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Am 11.03.08, 03:25 in Traurig, aber wahr ... by Xel veröffentlicht.
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· Gelesen: 5103 · heute: 3
9 Kommentare zu "Gefahr durch Content Highlighter"
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11.03.08 um 03:39:241. Prima
Ich hab so langsam keine Lust mehr zu bloggen… Es ist fast nicht mehr zu schaffen nicht angreifbar zu sein…
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2. Ronny
Das dürfte insgesamt alles recht schwierig werden. Um bestimmte Wörter auszuschließen, müsste man überhaupt erst einmal ALLE Marken kennen. Das dürfte sich für die meisten sich schon als recht schwierig herausstellen, da auch ein Auszug aus dem Markenregister eine Gebühr kostet. Ich denke, in diesem Fall sind eher die Anbieter des Werbenetzwerkes gefragt.
Im weiteren dürfte sich die Beweisführung auch als relativ schwierig gestalten. Der (hervorgehobene) Text kann beim nächsten Aufruf der Seite durchaus schon an anderer Stelle auftauchen. Wenn nicht, ist mindestens ein Screenshot nötig, der im Endeffekt nicht den Link zeigt, sondern lediglich eine Wortmarkierung. Im Quelltext der betreffenden Seite ist überhaupt kein Link am markierten Wort vorhanden (weil Java-Scipt), was am Ende den Beweis wiederum auf den Screenshot reduziert. Und ein fett gedrucktes Wort ist sicherlich schwer zu verbieten. Da man selbst keinen Einfluss auf die Marlierung hat, kann man auch nicht im Sinne irgendwelcher Wortmarken-Inhaber die erzeugten Links loggen.
Gruß
RonnyPS: Übrigens, Dein Hinweis auf die kommerzielle Werbung unter dem Kommentareingabefeld ist rechtlich auch nicht sauber.
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3. Xel
Übrigens, Dein Hinweis auf die kommerzielle Werbung unter dem Kommentareingabefeld ist rechtlich auch nicht sauber.
Stammt von Frank, nicht von mir ;-)
Contaxe und IntelliTXT haben aber beide ein JS Overlay, welches aufgeht, sobald man mit der Maus über den Link geht. Das auf nen Screenshot zu bannen ist nicht schwer und dürfte als Beweisführung ausreichen… zumal die Anbieter in der Regel nicht bei jedem Seitenaufruf die Werbung an einen anderen Platz stellen.
Ich denke, in diesem Fall sind eher die Anbieter des Werbenetzwerkes gefragt.
Möglich, aber würdest du das im Fall eines drohenden Gerichtsverfahrens darauf ankommen lassen?
Um bestimmte Wörter auszuschließen, müsste man überhaupt erst einmal ALLE Marken kennen.
Das ist natürlich richtig, aber zumindest bei den Marken, bei denen das offensichtlich ist, sollte man – denke ich – aufpassen. Im Besonderen dann, wenn man wirklich über die Marke schreibt.
Wie gesagt, man kann es ggf. darauf ankommen lassen, wenn man sich das leisten kann. Ich würde lieber auf Nummer sicher gehen. Bei mir gibt es deshalb auch kein Contaxe mehr… hat mir sowieso bisher grade mal 5 Euro gebracht, da fällt Adsense (auch ohne Staroffice Download) wesentlich stärker ins Gewicht.
Bei mir ging es im übrigen um zwei unterschiedliche Werbeoverlays, welche auf dem Firmennamen lagen, welcher durch ein abschließendes “GmbH” eindeutig als solcher zu erkennen war. Allerdings aus einer Presseerklärung, die bei mir in den Kommentaren veröffentlicht wurde.
Den ärger über einen – oder gar zwei – Werbelinks in diesem Zusammenhang kann ich natürlich auch bestens verstehen, wer würde sich da nicht ärgern? Und ob es einem Gericht dabei wichtig ist, wie diese Overlays zustandekommen, wage ich um ehrlich zu sein zu bezweifeln, aber ich bin kein Jurist…
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4. Frank
@ Ronny Behr
… welcher Part meines Hinweises wäre denn rechtlich “nicht sauber”, bzw. ggfls. angreifbar & warum?
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5. Xel
Kann ich dir auch sagen ;-)
Weils erst unter dem Absendebutton steht
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6. Wochenlinks | Marketing, Blog, Content, Inhabern, Probleme, Marken, Namensrechten, Amazon, Infos, Higlighter | Freetagger.com
[ ] Achtung vor Content HighlighterDer SEO Marketing Blog berichtet von einer neuen Abmahnfalle. Automatische Content Higlighter wie man diese von Contaxe und Amazon kennt können Probleme mit den Inhabern von Marken. und Namensrechten verursachen! Wie du dich davor schützen kannst und weitere Infos findest du im SEO Marketing Blog. [ ]
Edited by Frank: hab
dem Trackback mal ein Nofollow gegebenLink entfernt, da der trackbackende Artikel (momentan?) nicht erreichbar ist & man auf ner Error 404 Seite landet? Sach Bescheid, wenn er wieder online ist, dann fliegt´s natürlich gleich wieder raus ;-)
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7. Ronny
@Frank
folgende Hinweise sind keine Rechtsberatung und natürlich auch nicht verbindlich :)
Es ist nicht klar ob es sich bei dem “Werbeangebot” überhaupt um ein Angebot im rechtlichen Sinne handelt. (Verbindlichkeit?) Auch steht nirgends, an wen dieses Angebot gerichtet ist. Wenn es z.B. sogenannte Endkunden betrifft, dann muss(!) ein Hinweis zur Möglichkeit des Widerrufs gem. Fernabgabegesetz erfolgen. Unter Umständen könnte man Dir sogar bei diesem Preis “Wucher” unterstellen. Man darf nämlich in Europa seine Preise nicht machen wie man möchte, sondern muss sich “an die gute Sitte” halten. Ist natürlich wie immer eine Auslegungssache. Du musst dann eben nachweisen, dass DeineKalkulation diesen Preis rechtfertigt. Ja, auch dafür gibt es gesetzliche Regelungen ;) Und wo kann ich die AGB dazu lesen? Die sollten vorher zur Verfügung gestellt werden. Wenn Du keine hast, dann fällt der Vetrag nicht mehr unter das Individualvertragsrecht, sondern hauptsächlich unter das BGB. Dann wirds noch enger. Es gibt noch einige Punkte mehr, einfach mal Googlen; Stichworte: Angebot, Vertragsrecht, Fernabsatz, evtl. auch eCommerce usw…
Hoffe Dir etwas geholfen zu haben.
Gruß
Ronny
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8. Frank
@ Ronny
Danke für Deine ausfühliche Antwort! Bin mir der aufgeführten Ansätze größtenteils bewusst & nehme sie einfach in Kauf, da ich nen guten & hochmotivierten Anwalt als Beistand habe, fall jemand mit so etwas ernsthaft ankäme ;-)
Warum? Weil:
- Es steht “kommerzielle Werbung” da – dadurch schließt es in meinem Verständnis Endkunden aus …
- Die Kalkulation könnte ich leicht belegen, wenn ich SEO-Stundensätze für das Kommentar-Handling ansetzen würde & zusätzlich durchschnittliche Werbemarkt-Vermarkterpreise als Grundlage nehme ;-)
- AGBs online zu stellen ist heutzutage hinsichtlich Abmahnungen beinahe gefährlicher als keine zu haben, bzw. einfach das BGB gelten zu lassen – meine Erfahrung bisher …
Aber sei´s drum – Du hast mit Deinen Ansätzen sicher ein gutes Stück weit Recht, da mittlerweile leider beinahe jedes online geschriebene Wort eine Abmahnung zur Folge haben kann …
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9. Stefan
Vielen Dank für diesen Warnhinweis. Dies ist für jeden Webmaster der nicht unbedingt eine Abmahnung haben will sehr wichtig. Gerade bei solchen Links kann es schnell geschehen das man versehentlich Markenrechte verletzt. Es gibt schließlich einige Wörter im normalen Sprachgebrauch bei denen man sich schon gar nicht mehr bewusst ist das es sich eigentlich um einen geschützten Markennamen handelt. Um nicht versehentlich noch Schleichwerbung zu machen verzichte ich hier mal auf Beispiele.




